Für öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Stadtwerke und Kammern sieht der Gesetzgeber diverse regulatorische Vorgaben vor. Die letzten verabschiedeten gesetzlichen Vorgaben sind das „Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) und das Onlinezugangsgesetz mit dem IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) gem. §5 OZG. Beide Gesetze sind bereits in der Vergangenheit in Kraft getreten, die Umsetzung fällt den betroffenen Kommunen und Stadtwerken aber schwer.
Alleine die Evaluierung, welche der gesetzlichen Grundlagen für die Betroffenen anzuwenden sind, ist oft unklar. Kommunen und Stadtwerke können der kritischen Infrastruktur zugeordnet werden und unterliegen damit dem IT-SiG 2.0 und somit der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV). Andererseits müssen sie aufgrund des OZG auch den Anforderungen der ITSiV-PV genügen. Beide regulatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit sind jedoch nicht komplementär. Zudem müssen Entwicklungen bereits auf neue zukünftige Anforderungen ausgerichtet sein: IT-SiG 3.0 und OZG 2.0 stehen vor der Tür.
In diesem Kontext bietet OAK Software GmbH die Beratung von Kommunen, Stadtwerken und Kammern in Zusammenarbeit mit der encom GmbH ein Prozessplattform, die unsere Kunden unterstützt bei der Abdeckung Ihrer regulatorischen Anforderungen und der korrespondierenden technischen Absicherung Ihrer IT-Infrastruktur.